Steuern sparen mit Grünem Rezept und Zuzahlungsquittung aus der Apotheke

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

Sanddorn: Das knallorange Vitaminpaket

Auch wenn er uns ausgerechnet in den westeuropäischen Wintern so gut tut, ist der Sanddorn kein typisch einheimisches Gewächs. Ursprünglich kommt er aus dem nepalesischen Raum; in Europa findet man ihn am ehesten in Gebirgs- und Küstengebieten. Hierzulande geraten Nord- und Ostseereisende ins Schwärmen, wenn ihnen ab Spätsommer von Dünen und Straßenrändern die zahllosen gelb-orangen Beeren des bis zu 5 Meter hohen Strauchs entgegenleuchten.

Steuererklärung 2017: Quittungen aus der Apotheke

Private Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke können Steuern sparen helfen. Solche Gesundheitskosten dürfen im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden.

Schwarzkümmel: Der Allergieheiler vom Bosporus

Schwarzkümmel kennen wir alle vom türkischen Fladenbrot Pide. Die kleinen, tiefschwarzen Körnchen verleihen vielen orientalischen Speisen einen Teil ihres typischen Geschmacks. Trotz ihres aromatischen, „irgendwie kümmelig-sesamig-scharfen“ Dufts sind sie weder mit unserem einheimischen Kümmel noch mit dem Kreuzkümmel bzw. Cumin verwandt. Vielmehr gehört Schwarzkümmel zur Familie der Hahnenfußgewächse.