Steuererklärung 2017: Quittungen aus der Apotheke
Private Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke können Steuern sparen helfen. Solche Gesundheitskosten dürfen im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden.