Steuererklärung 2017: Quittungen aus der Apotheke

Private Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke können Steuern sparen helfen. Solche Gesundheitskosten dürfen im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden.

Steuererklärung 2016: Machen Sie Gesundheitskosten geltend

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben können Steuern sparen helfen. Bei der Steuererklärung dürfen sie im jeweiligen Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, um das zu besteuernde Jahreseinkommen zu reduzieren.